„Der Schmerz, der uns zugefügt wird, ist nicht die schwerste Last des Lebens. Viel schwerer legt sich eines Tages auf unsere Schultern der Schmerz, den wir den anderen zugefügt haben.“

(Herman Joachim Bang)

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Ein Unfall! Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Gut ist es, wenn Sie eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Dies bedeutet allerdings noch lange nicht, dass Sie Leistungen erhalten. Mittlerweile lassen sich die Versicherung auch bei eindeutigen Konstellationen mit der Regulierung lange Zeit. Ein anwaltlichen Brief wirkt meist Wunder.

Der soeben geschilderte Unfall mit seinen Folgen hat mit dem Sozialversicherungsrecht nur zu tun, wenn die gesetzliche Unfallversicherung eingreift. Ob diese Regelungen Anwendung finden , lässt sich nicht ohne weiteres erkennen. Es ist daher sinnvoll, bereits vor Beantragung der Leistungen eine anwaltliche Erstberatung einzuholen.

Aber nicht nur unvorhergesehene Unfälle bereiten Schmerzen, auch eine unvermittelte Erkrankung fügt nicht unerhebliche Schmerzen zu. Nimmt die Krankheit oder die Krankheiten einen so großen Raum ein, dass sie Ihr alltägliches Leben beeinträchtigen, so hält der Sozialstaat Vergünstigungen und Leistungen vor, um diesen Nachteil auszugleichen. Die Rede ist von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, sowie von den Regelungen die eingreifen, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wurde. Der Weg zu einer solchen staatlichen Leistungen oder Anerkennung kann ein harter und langer sein. Ohne Ärztliche und rechtliche Unterstützung gelingt das Unterfangen selten. Wieder sind Fristen einzuhalten. Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zu einer Erwerbsminderungsrente oder der Erlangung eines Schwerbehindertenausweises.

Der Autoverkehr wird immer dichter, die Verkehrsunfälle häufen sich. Immer öfter werden die Insassen verletzt, obwohl die Fahrzeuge immer sicherer werden. Die Regulierung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls erscheint im ersten Augenblick simpel. Die Tücke liegt im Detail. Der Kfz-Schaden kann so oder so abgerechnet werden, die Nutzungsausfallentschädigung kann so oder so hoch ausfallen. Lassen Sie sich von ihrer Kfz-Werkstatt nicht beirren und holen Sie sich anwaltliche Hilfe. Dies gilt erst recht, wenn Sie Verletzungen durch den Unfall davongetragen haben. Die gegnerische Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird Ihnen bei der Höhe des Schmerzensgeldes nicht unbedingt zu Ihren Gunsten behilflich sein. Die umfassende Rechtsprechung zum Schmerzensgeld ist der Schlüssel zur Bestimmung der Höhe. Lassen Sie uns die Arbeit für Sie machen und den passenden Betrag für Sie heraussuchen. Wir lassen sie auch dahingehend nicht allein.

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