„Die Wohnungen sind so teuer geworden, dass das kleinste Herz noch ein Zimmer mit separatem Eingang vermietet.“

(Moritz Gottlieb Saphir, 1795-1858)

Ein Platz zum Leben ist existenziell! Die Menschen wurden sesshaft und begründeten Eigentum am Boden. Mittlerweile ist dieser Boden in den Städten zu einem unbezahlbaren Gut geworden. Umso wichtiger wird es, sein Eigentum zu schützen. Bereits der Kauf einer Immobilie kann rechtliche Probleme aufwerfen. Eine umfassende anwaltliche Beratung vor dem Termin beim Notar verhindert vermeidbare Fehler.

Handelt es sich bei der Immobilie um ein freistehendes Einfamilienhaus, können sich allenfalls Nachbarschaftsstreigkeiten um Heckenhöhen ergeben, werden Sie allerdings Eigentümer einer Wohnung, so liegt die absolute Entscheidungskompetenz nicht mehr allein bei Ihnen, sie sind Wohnungseigentümer geworden.

Ein Teil der so genannten Wohnungseigentümergemeinschaft zu sein, birgt eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten. Ergingen beispielsweise Beschlüsse der Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümerversammlung, ohne dass es einer ordnungsgemäßen Verwaltung durch den Verwalter entsprach, sind diese Beschlüsse innerhalb eines Monats nach der Wohnungseigentümerversammlung anzufechten. Wird die Frist versäumt, so werden auch unwirksame Beschlüsse wirksam. Handeln Sie deshalb rechtzeitig, wenn Sie der Meinung sind, dass in der Wohnungseigentümerversammlung gefasste Beschlüsse so nicht ergehen dürfen.

Wohnen Sie nicht selbst in der Immobilie, sondern vermieten diese, lässt sich in etlichen Fällen ein Rechtsstreit nicht umgehen. So akzeptiert der Mieter beispielsweise eine Mieterhöhung nicht. Gegebenenfalls ist dies gerechtfertigt, weil das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht korrekt formuliert war. Vor allem, wenn die Immobilie saniert wurde, und der Vermieter seine Sanierungskosten umlegen möchte, stellt das geltende Mietrecht etliche Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen. Nur mit einer anwaltlichen Beratung können Fehler ausgeschlossen werden.

Macht der Mieter während des Mietverhältnisses Minderungsrechte wegen Mängel an der Mietsache geltend, so lässt sich nicht leicht beurteilen, welche Minderungsquote angemessen ist. Zur Höhe der Minderungsquote gibt es eine Vielzahl an Rechtsprechung, die aber in den wenigsten Fällen eins zu eins übernommen werden kann. Auch bei diesem Thema empfiehlt sich eine vorherige anwaltliche Beratung.

Ganz wichtig ist es zu wissen, dass nach der Beendigung des Mietverhältnisses Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, nur innerhalb eines halben Jahres gerichtlich geltend gemacht werden können. Verstreicht diese Frist, geht der Vermieter leer aus. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um die Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche.

Auf der anderen Seite der Medaille steht der Mieter. Dieser wird durch das bürgerliche Gesetzbuch in seinem Recht als Mieter geschützt. Aber Vorsicht, ein Recht nach dem Gesetz zu haben, bedeutet nicht, dass das Recht auch durchgesetzt werden kann. Einreden und Widersprüche gegen Handlungen des Vermieters sind zum Teil schriftlich zu erheben. Auch hierfür gelten Fristen, die eingehalten werden müssen. Bevor Sie diese versäumen, lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Sie als Mieter haben vor allem gegen das Nichtstun des Vermietern bei Mängeln der Mietsache zu kämpfen. Der häufigste Mangel in Wohnungen ist der Schimmelbefall. Erreicht dieser ein gewisses Ausmaß, kann im schlimmsten Fall Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie gefährdet sein. Es besteht deshalb Handlungsbedarf!

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir machen Ihre Rechte geltend!