„Das Schönste aber hier auf Erden ist lieben und geliebt zu werden.“

(Wilhelm Busch)

Und wenn die Liebe vergeht? Wenn eine Trennung von den Liebsten im Raum steht? Der Boden unter den Füßen wird weggezogen. Der freie Fall beginnt. Es ist schwer einen kühlen Kopf zu behalten. So viele Fragen prasseln auf den Verlassenen oder den Verlassenden ein.  Wie geht es weiter, wie ist der erste Schritt?

Eine familienrechtliche Erstberatung schafft Linderung, einen groben Überblick über das, was als Nächstes ansteht.

Bekommt der Zurückgelassene Trennungsunterhalt, oder muss er bei Kinderlosigkeit sofort wieder arbeiten? Darf der Ausziehende den gesamten Hausrat mitnehmen,  oder muss er einzelne Haushaltsgegenstände zurücklassen?
Was bedeutet das gemeinsame Sorgerecht? Darf der Verlassende mit Kind jederzeit seinen Wohnort ändern? Ab wann und wieviel Kindesunterhalt erhält derjenige, bei dem das Kind wohnt oder die Kinder wohnen?   Was steht in der Düsseldorfer Tabelle? Wie war das nochmals mit dem Zugewinn?  Wer muss wem wieviel auszahlen? Wie kann die gemeinsame Immobilie aufgeteilt werden?

Wir kennen die individuelle Antwort auf all diese Fragen!

In der Regel ist der Abschluss einer notariellen Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung das Ziel. In einer solchen Vereinbarung können alle Folgen der Trennung außergerichtlich  geregelt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die sich Trennenden es schaffen, sich an einen Tisch zu setzen.  Oft sind die Parteien anfangs frohen Mutes, schnell Lösungen zu finden, die Erfahrung zeigt aber, dass bis zum Abschluss des Vertrages viel Zeit ins Land ziehen kann. Wir sind so lange an ihrer Seite!

Es gilt als unromantisch, aber die individuelle Gestaltung eines Ehe- und Erbvertrages hilft dabei, die Folgen der Trennung abzumildern. Etliche Folgesachen können im Vertragswerk aufgenommen werden, um die sich die sich Trennenden dann nicht mehr zu kümmern brauchen. Die Aufnahme erbrechtlicher Regelungen bietet sich in den meisten Fällen an.  Wir begleiten Sie vom Erstgespräch bis zum Schluss,  dem Notartermin.

Kindschaftssachen betreffen den Kernpunkt der Familie. Umgangsrecht und elterliche Sorge sind die sensibelsten Themen im Familienrecht. Behutsam sind die Rechte und Pflichten in des Umgangsberechtigten abzuklopfen. Darf dieser ohne Konsequenzen das Kind ohne Zähneputzen ins Bett schicken, zu lange auflassen und vor dem Fernseher parken?

Wichtigster Bestandteil der elterlichen Sorge ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das regelt, bei welchem Elternteil das Kind lebt. Der Kampf um dieses Recht kann unerbittlich sein. Erziehungsfähigkeitsgutachten, die vom Familiengericht angeordnet werden, und aus psychologischer Sicht  die gesamte Familiensituation  beschreiben, sind oft missverständlich  und interpretationswürdig.

Diese Problemkreise besprechen wir gerne mit Ihnen in unseren ansprechenden Kanzleiräumen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!