„Man kann nie glücklich werden, wenn sich das, woran man glaubt, nicht mit dem deckt, was man tut!“

(Ralph Waldo Emerson)

Arbeiten ist mehr als Broterwerb. Die Erwerbstätigkeit stellt einen Kernpunkt des Lebens da. Zeitlich gesehen, verbringen wir die meisten, wachen Stunden des Tages mit unserer Arbeit.
Umso einschneidender ist es daher für den Arbeitnehmer, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht.

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung bedeutet in der Regel den ersten Schritt zur Erwerbslosigkeit. Es lohnt sich daher, bei einem unberechtigten Vorwurf des Arbeitgebers, bereits jetzt tätig zu werden und gegen die Abmahnung vorzugehen.

Steht erst die Kündigung im Raum, besteht dringender Handlungsbedarf.  Bei Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Der Arbeitgeber kann ohne betrieblichen, persönlichen oder verhaltensbedingten Grund keine wirksame, fristgerechte Kündigung aussprechen. Die vom Arbeitnehmer eingelegte Kündigungsschutzklage wehrt die ordentliche Kündigung ab.

Bei der Einlegung der Klage ist Eile geboten. In den meisten Fällen hat der Arbeitnehmer nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit, sich an das Arbeitsgericht zu wenden. Zögern Sie also nicht, wenn Sie die Kündigung ihres Arbeitgebers in Händen halten.

Sind Sie Arbeitgeber, zu raten wir dazu an, die von Ihnen verwendeten Arbeitsverträge auf dem neuesten Stand zu halten. Jedes Jahr treten neue Gesetzesregelungen im Arbeitsrecht in Kraft. Bis heute ist es den Regierenden nicht gelungen, die einzelnen Arbeitsgesetze in eine Gesamtkonzeption zusammen zu führen. Noch immer sind die Regelungen verstreut, und somit unübersichtlich. In mehrmals im Jahr stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen, wird die aktuelle  Gesetzgebung im Arbeitsrecht besprochen und verinnerlicht.

Bei der Vertragsgestaltung kommt es auf jedes Wort an. Unsere Verträge spiegeln auch die aktuelle Rechtsprechung der höchsten Arbeitsgerichte wieder.  Sich auf dem Laufenden zu halten, ist oberstes Gebot für Arbeitsrechtler.

Das Amt des Betriebsrates birgt viele rechtliche Fallen. Besprechungen mit dem Arbeitgeber sind daher besonders gut vorzubereiten. Wir unterstützen Sie dabei!
Das kollektive Arbeitsrecht wird oft stiefmütterlich behandelt. Bei uns rücken Sie in den Mittelpunkt!

Lassen Sie sich in unserem Sekretariat einen Termin geben. Persönlich besprechen wir die Ausgangslage und finden rechtliche Lösungen!

Damit wir uns auf ihren Fall als Arbeitnehmer vorbereiten können, lassen Sie uns im Vorfeld Ihren Arbeitsvertrag, drei Lohnabrechmungen, etwaige Abmahnungen und das Kündigungsschreiben zukommen.

Kommen Sie als Arbeitgeber zu uns, überlassen Sie uns die bisherigen Verträge oder die bereits zugestellte Kündigungsschutzklage.

Der Rechtsanwalt/  die Rechtsanwältin ist immer nur so gut wie der Mandant /  die Mandantin!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!