Ist der Streitwert der Angelegenheit bekannt, so errechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gesetz (RVG), sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Zur konkreten Berechnung empfehlen wir nachfolgenden RVG – Rechner: www.soldan.de/rvg-rechner

Der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung macht vor allem im Familienrecht Sinn, wenn extrem hohe Streitwerte wegen der Übertragung von Immobilien zu erwarten sind.

Die Berechnung des Streitwertes stellt zum Teil kein leichtes Unterfangen dar. In jedem Rechtsgebiet gelten andere Regelungen. So werden bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttomonatsgehälter zusammengezählt, bei einer Scheidung kommt es auf den dreifachen Nettolohn der sich Scheidenden zzgl. ihres Vermögens an. Sie sehen, dass Rechtskenntnis bei der Bestimmung der Gebühren erforderlich ist.

Rufen Sie uns an, wir werden Ihnen behilflich sein.