SG Dortmund v. 4.2.2020 – S 17 U 237/18

Nimmt eine bei einem Jobcenter beschäftigte Person bei einem für eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen organisierten Firmenlauf teil und verletzt sich dabei, so hat sie keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Teilnehmer zuvor durch bestimmte Fördermaßnahmen bei der Teilnahme am Firmenlauf unterstützt hat.